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Wesentliche Themen und Neuigkeiten aus dem Wirtschafts- und Finanzstrafrecht – mit Mehrwert und Nutzen für unsere Leser!
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»Brisante Themen, aktuelle Entwicklungen«
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Kritische Betriebsprüfung® - (Nicht-)Wirkungen eines finanzstrafrechtlichen Prüfungsauftrages
Prüfungsauftrag nach § 99 Abs 2 FinStrG? Nicht immer „wasserdicht“ – daher nicht den Kopf „in den Sand stecken“
Kritische Betriebsprüfung® – "Querschläger – the dark side" (Teil 2)
Rechtzeitigkeit, Vorbereitung und Strategie – oder planlos in die dunkle Falle des StGB
Kritische Betriebsprüfung® – "Querschläger – the dark side" (Teil 1)
Querschläger bei einer kritischen Betriebsprüfung erfolgreich ins „Licht“ führen
Die fehlgeschlagene Entrichtung bei Selbstanzeigen – dieser Kardinalfehler führt zum Desaster und zwar zur Strafbarkeit und Beraterhaftung.
Die Entrichtung binnen Monatsfrist ist der stille Stolperstein im Zuge der Schadensgutmachung und führt in vielen Fällen – trotz Selbstanzeige – zu nachfolgenden Strafverfahren und bei unterlassener Aufklärung zur Beraterhaftung.
Das 2. Gebot im Finanzstrafrecht | Die Verjährung – „Game over“!
Schon im Jahr 2012 hat der Autor in einer Zeitschrift für Anwälte die 10 Gebote des Finanzstrafrechtes skizziert. Das 2. Gebot: die Verjährung als ein wichtiger Eckpfeiler, d.h. ein unabdingbares „must-know“, welches immer wieder zu Fehlern führt.
Das 4. Gebot im Finanzstrafrecht | Die vertretbare Rechtsansicht – „Die Verteidigungslinie“!
Die vertretbare Rechtsansicht ist ein wesentliches Verteidigungsinstrument, welches zwar oft vorgebracht, aber in vielen Fällen nicht begründet ausgeführt wird und sohin auch in vielen Fällen nicht zum gewünschten Ziel führt.
Das 6. Gebot im Finanzstrafrecht | Der Irrtum – „Irren ist menschlich“!
Der Irrtum im Finanzstrafgesetz wäre geradezu dazu prädestiniert, den oft komplexen Regelungen im Abgabenrecht, welche durch die Blankettstrafnormen des FinStrG in den Tatbestand hineingelesen werden, entgegen zu wirken. Er wird aber oft nur behauptet und daher auch in den meisten Fällen verworfen. Warum man dem Irrtum mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, dient der kurze nachstehende Abriss.
Newsroom
Sie brauchen akut eine Ersteinschätzung der Situation und eine strategische Empfehlung?
Wir bieten Ihnen eine direkte Onlineberatung damit Sie schnell konkrete Maßnahmen umsetzen können.
Wir beantworten Ihre Fragen
Um tätig werden zu können, benötigen wir eine Vollmacht sowie einen Auftrag. Diese Dokumente stellen sicher, dass wir Ihre Interessen rechtlich vertreten dürfen. Danach prüfen wir die Informationen, die Sie uns geschildert haben. Wir erstellen eine umfassende Analyse Ihrer rechtlichen Lage und entwickeln mit unserem 7-Stufenplan eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Ja, Sie haben bei uns einen direkten Ansprechpartner. Ab dem ersten Kontakt wird Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zugewiesen, der/die Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite steht. Ihr Ansprechpartner sorgt dafür, dass Sie jederzeit informiert sind und Ihre Fragen rasch beantwortet werden. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und direkte Kommunikation.
Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen. Daher bearbeiten wir neue Anfragen sehr zügig und melden uns jedenfalls innerhalb eines Werktages nach Eingang Ihrer Anfrage zurück. Bei dringenden Fällen können wir Ihnen sogar innerhalb einer Stunde eine erste Rückmeldung geben. Lassen Sie uns bitte wissen, wenn es sich um eine besonders dringende Angelegenheit handelt, damit wir Ihre Anfrage entsprechend priorisieren können.
Für eine effektive Bearbeitung Ihres Anliegens und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind einige grundlegende Anforderungen wichtig:
Vollmacht und Auftrag: Um Sie rechtlich vertreten zu können, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht sowie einen Auftrag.
Frühzeitige Kontaktaufnahme: Gerade im Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren ist Schnelligkeit oft ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Je früher Sie uns informieren, desto besser können wir proaktiv und präventiv agieren und effektive Maßnahmen ergreifen.
Vollständige Informationen: Bitte stellen Sie uns alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Bearbeitung Ihres Falls notwendig sind. Dazu gehören z.B. Verträge, Dokumente oder Schriftwechsel, die mit Ihrer Angelegenheit zusammenhängen.
Kooperationsbereitschaft: Eine offene und ehrliche Kommunikation ist entscheidend. Bitte informieren Sie uns umgehend über neue Entwicklungen oder relevante Änderungen in Ihrem Fall
Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können wir Ihnen eine möglichst effiziente und zielgerichtete Unterstützung bieten.
Die Exzellenz unserer Arbeit einerseits sowie die (An-)Zahlung des Honorars samt Transparenz unserer Leistungen andererseits ist ein wichtiger Teil unserer Zusammenarbeit. Sowohl die Online-Beratung als auch eine Präsenzberatung sowie die laufende Betreuung Ihres Anliegens erfolgt nach Stundensätzen oder im Einzelfall nach Pauschalen. Die Kosten einer Onlineberatung entnehmen Sie aus unserem Buchungstool. Die Stundensätze für eine Präsenzberatung sowie laufende Betreuung teilen wir Ihnen gerne mit, wobei diese davon abhängen, ob Ihre Beratung durch einen Partner, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwaltsanwärter erfolgt. Es ist wesentlich, dass die (An-)Zahlungen entsprechend der Vereinbarung erfolgen, damit wir uns ganz auf Ihre rechtlichen Belange konzentrieren können.
Wir sind mehr als nur klassische Verteidiger
Durch unsere hohe Schlagzahl in den Bereichen des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts kennen wir die Behördenschritte genau und wissen, was zu erwarten ist. Unser Ziel ist es, durch frühzeitige Präventionsschritte aktiv auf das Verfahren positiv einzugreifen, die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen und Ihnen damit Ihre Ängste und Sorgen zu nehmen.