Ihr starker Partner im Bereich Wirtschafts- und Finanzstrafrecht
Seit über 15 Jahren haben wir uns ausschließlich auf das Wirtschafts- und Finanzstrafrecht spezialisiert – insbesondere auf wirtschafts- und finanzstrafrechtliche Herausforderungen vor, während oder nach einer kritischen Betriebsprüfung.
Dr. Christian Eberl ist seit 2006 eingetragener Rechtsanwalt und hat sich seit 15 Jahren auf das Finanzstrafrecht spezialisiert. Er weist eine umfassende Expertise in der Wirtschaftsanwaltschaft, im Bankenbereich und in der Steuerabteilung einer großen national und international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft auf. Er kann auf umfassende Erfahrungen aus der Praxis und auf eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Steuerberatern zurückgreifen, was auch ein schnelles Agieren möglich macht. Dr. Christian Eberl ist auch jahrelang als Vortragender und Fachautor zu verschiedenen Themen des Finanzstrafrechtes tätig.
Mag. Beate Kiewlicz verstärkt seit November 2023 das Team der Fachkanzlei Eberl. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Schwerpunkt Strafjustiz und Kriminalwissenschaften) und war nach Absolvierung der Gerichtspraxis von 2019 bis 2023 als Rechtsanwaltsanwärterin bei der B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH tätig. Im März 2022 legte Mag. Beate Kiewlicz erfolgreich die Rechtsanwaltsprüfung ab. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht sowie auf dem Gebiet zivilrechtlicher Schnittstellen zum Strafrecht.
Felix Melzer ist seit Februar 2024 als Rechtsanwaltsanwärter im Team der Fachkanzlei Eberl beschäftigt. Er studierte neben Politikwissenschaften Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck und absolvierte den Master in Wirtschaftsrecht (Schwerpunkt Steuerrecht) an der Wirtschaftsuniversität Wien. Durch seine mehrjährige Ausbildung in der Steuerabteilung einer national und international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft kann er auf breit gefächertes Wissen im materiellen Steuerrecht zurückgreifen. Der Fokus seiner Arbeit liegt auf finanzstrafrechtlichen Problemstellungen.
Marina Jerkovic ist seit November 2022 als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Davor konnte sie über 15 Jahre Berufungserfahrung in einigen Rechtsanwaltskanzleien in Wien sammeln. Sie ist für die gesamte Projektplanung und Organisationsleitung in der Kanzlei zuständig. Mit ihrer selbstständigen und lösungsorientierten Arbeitsweise sorgt sie für einen reibungslosen Ablauf im Kanzleialltag und ist bemüht sich Ihrem Anliegen anzunehmen. Frau Jerkovic steht Ihnen jederzeit für organisatorische Fragen per E-Mail zur Verfügung.
Manuela Josipovic ist seit September 2017 als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Sie war davor mehrere Jahre als Assistentin bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien tätig. Sie ist für das gesamte Backoffice zuständig und ist stets bemüht, sich Ihrem Anliegen anzunehmen und empfängt Sie mit Freude in der Kanzlei. Frau Josipovic steht jederzeit gerne für organisatorische Fragen, insbesondere auch für Fragen einer Terminvereinbarung telefonisch und per E-Mail ab 09:00 Uhr zur Verfügung.
Stephanie Lassbacher ist seit März 2024 als juristische Mitarbeiterin im Team der Fachkanzlei Eberl tätig. Sie studierte Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität (Schwerpunkt Strafrecht). Im Zuge der langjährigen Tätigkeit als Berufsanwärterin in einer national und international vertretenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann sie auf ein umfassendes Wissen im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden steuerrechtlichen- sowie finanzstrafrechtlichen Aufgabenstellungen zurückgreifen. Der Fokus ihrer Tätigkeit umfasst die Themenschwerpunkte der Geldwäscherei, WiEReG und Finanzstrafrecht.
„Bei allem was wir tun, geht es uns darum, unseren Klienten ihre ÄNGSTE UND SORGEN zu NEHMEN. Dabei handeln wir ausschließlich nach dem Prinzip NUR WISSEN NICHT HOFFEN, wobei unsere Leidenschaft dem WIRTSCHAFTS- UND FINANZSTRAFRECHT gilt.“